Die etwa 6.500 m² große Fläche am westlichen und südlichen Rand des dritten Bauabschnitts ist als Ausgleich für die baulichen Eingriffe in Neuhof a. d. Zenn vorgesehen. Bereits 2018 wurde hierfür ein Grünordnungsplan erstellt, der konkrete Gestaltungsvorgaben enthielt. Bei der Erstellung des boden:ständig-Konzepts wurden diese Unterlagen unter die Lupe genommen – mit erfreulichem Ergebnis: Viele Inhalte der geplanten Maßnahmen passen bereits hervorragend zu den Zielen von boden:ständig, weitere konnten in die Planungen hinzugefügt werden.
Aus Sicht der Initiative boden:ständig steht im Vordergrund der Rückhalt von Wasser, Sedimenten und Nährstoffen, sodass diese nicht unkontrolliert in die Gewässer gelangen können. Durch die zusätzliche Anlage mehrerer Absetzbecken und Einstaubereiche auf der Fläche werden künftig Oberflächenabflüsse gezielt gebremst, wodurch sich mitgeschwemmte Sedimente absetzen können. Damit dient die Fläche nicht nur dem ökologischen Ausgleich, sondern übernimmt auch eine wichtige Rolle im Gewässerschutz und Wasserhaushalt – ganz im Sinne von boden:ständig.
Besonders erfreulich: Die vorhandene Planung konnte ohne großen Mehraufwand in das boden:ständig-Konzept integriert und unter der Maßnahme M16 weiterentwickelt werden. Gleichzeitig wurde auf zusätzliche Fördermittel, etwa aus dem Programm FlurNatur, verzichtet – da es sich weiterhin um eine klassische Ausgleichsfläche handelt.
Bestehendes sinnvoll nutzen, statt das Rad neu zu erfinden – in Neuhof a. d. Zenn zeigt sich, wie durch kluge Verzahnung von Ausgleichsflächen und den Grundsätzen von boden:ständig echte Synergien entstehen. Das boden:ständig-Projekt gewinnt dadurch nicht nur eine funktionale Maßnahme mehr, sondern zeigt auch beispielhaft, wie das Motto „das Machbare jetzt tun!“ in der Praxis funktionieren kann.