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Vorstellung erster konkreter Maßnahmenvorschläge für die Flur Reichartshausen

Nutzung von Grundeigentumsflächen der Stadt Amorbach für den Erosionsschutz

Projekt: Reichartshausen
Für ein räumlich begrenztes Flurneuordnungsverfahren geeigneter Hangbereich nordöstlich von Reichartshausen
Für ein räumlich begrenztes Flurneuordnungsverfahren geeigneter Hangbereich nordöstlich von Reichartshausen
© UP&B
Bei einer Zusammenkunft örtlicher Landnutzer mit Vertretern des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken Anfang März wurden erste Maßnahmen für einen nachhaltigen Erosionsschutz auf landwirtschaftlichen Flächen vorgestellt und Möglichkeiten zur Realisierung erläutert. Im Fokus standen zwei Flurlagen im boden:ständig-Projektgebiet „Reichartshausen“. Grundlage waren Maßnahmenvorschläge, welche das Büro für multifunktionale Umweltplanung und Beratung (UP&B) erarbeitet hatte.

Anlass / Problemstellung
Im Kern geht es darum, die infolge der Flurbereinigung Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre abgemarkten Erdweg- und Wendstreifenflächen für einen nachhaltigen Erosionsschutz zu verwenden.
Das Titelbild zeigt einen der beiden möglichen Hangbereiche nordöstlich der Ortslage von Reichartshausen, der für einen notwendigen Erosionsschutz in Frage käme.

Nach Information des Amtes für Ländliche Entwicklung ließe sich ein dauerhafter Erosionsschutz zur Vorbeugung von Sturzflutschäden durch die Anordnung eines einfachen Bodenordnungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz realisieren. In die Flurneuordnung würden lediglich die Grundstücke einbezogen, für die ein Bodenordnungsbedarf besteht („wachsendes“ Flurneuordnungsverfahren). Dies sind die bereits rekultivierten und / oder nicht mehr benötigten graben- und wegbegleitende Grün- und Wendstreifen sowie Erdwege im Grundeigentum der Stadt Amorbach, einschließlich der jeweils angrenzenden privaten Grundeigentumsflächen. Durch einen wertgleichen Flächentausch ließen sich so dauerhafte Landschaftsstrukturen auf öffentlichem Grund realisieren, die dem Erosionsschutz und Wasserrückhalt dienen. Im Gegenzug würden nicht benötigte Anwandstreifen mit dem privaten Grundeigentum verschmolzen. Der vorhandene Nutzungskonflikt könnte so dauerhaft und zum beiderseitigen Vorteil gelöst werden.

Vorbereitung / Planung
Nachfolgend soll eine mögliche Bodenordnung anhand zweier Kartenausschnitte aus dem Maßnahmenplan des beauftragten Büros UP&B beispielhaft erläutert werden:
  1. Eine dauerhafte Verbesserung des Boden- und Wasserrückhalts lässt sich durch wertgleichen Flächentausch der westlich und östlich an den Wirtschaftsweg angrenzenden Wendstreifen ermöglichen. So könnten die Flächen der Anwandwege hangparallel, als permanente Untergliederung der beiden Ackerschläge neu abgemarkt werden. Die neue Flächenunterteilung erfolgt in Absprache mit den Landnutzern sowie Grundeigentümern und muss sich an den Arbeitsbreiten der eingesetzten Maschinen orientieren. Hierdurch wird eine nachhaltige Verbesserung des Erosionsschutzes erzielt. Die momentan in diesem Bereich angesäten KULAP-Erosionsschutzstreifen der Landbewirtschafter werden hierdurch jedoch nicht überflüssig – vielmehr ergänzen und optimieren diese den dauerhaften Erosionsschutz einer Bodenordnung (siehe Abb. 1).
  2. Auch südwestlich von Reichartshausen gibt es Teilbereiche, die sich für ein räumlich begrenztes Bodenordnungsverfahren eignen (siehe Abb. 2). Auch hier könnten die Flächen des umgebrochenen Flurbereinigungswegs entlang der vormaligen Nutzungsgrenze zwischen Acker- und Grünland zusammen mit den rekultivierten Wendstreifen als dauerhafte Erosionsbremsen im Mittelhang- und Oberhangbereich neu abgemarkt werden.


Kontakt
Büro für multifunktionale Umwelt-
Planung & Beratung (UP&B)
Rheinfelser Str. 78
35625 Hüttenberg
Telefon: 06441 / 442 24 – 07
Telefax: 06441 / 442 24 – 09
Mobil: 0173 / 882 19 95
Email: michael.link@bmupb.de
Website: www.bmupb.de
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