Rückhaltung zur Aufnahme von Straßenwasser (Umsetzung über KULAP B 59): Straßenwasser aus dem Ortsbereich von Fritzenweng wird über eine Rohrleitung zunächst in eine Abflussmulde (Breite 4,0 m, Tiefe bis 0,4 m) eingeleitet, die in ein Absetz- u. Sickerbecken (Beckentiefe max. 1,0 m, Böschungen 1 : 2,5, max. Wassertiefe 0,8 m) übergeht, wo das Niederschlagswasser in Richtung Weiherbach (Entfernung zum Bach ca. 4,0 m) versickert bzw. über eine Überlaufschwelle (Absenkung der Beckenoberkante um 20 cm auf einer Länge von ca. 12,0 m) breitflächig in Richtung Bach abfließt.
Umsetzung / Organisation
Die Maßnahme wurde im Zuge des Straßenausbaus der Gemeindeverbindungsstraße Selberting/Voitswinkel/Fritzenweng realisiert. Träger der Maßnahme war der Landwirt, dem die Fläche gehört (KULAP B 59 - Maßnahme).
Datum
23. August 2018
Regierungsbezirk
Oberbayern