Auenmodellierung
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Auenrevitalisierung Schwimmbach kurz nach der Neuansaat der Retensionsfläche
© Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung
Auen sind nicht nur Gewässerrandflächen – sie sind auch der letzte Teil des Einzugsgebietes vor dem Gewässer; an dem also noch in den zuströmenden Abflusses eingegriffen werden kann bevor er im Gewässerbett landet. Gewässerrandstreifen sind in Bayern mittlerweile verpflichtend anzulegen – allerdings werden sie auf kompletter Länge nur selten wirklich wirksam; eher für den Abfluss der unmittelbar anschließenden Fläche – der Zustrom aus dem Einzugsgebiet kommt hier i.d.R. schon so gebündelt an, dass ein Randstreifen nur an schmaler Stelle überquert wird.
Um die wirksame Fläche/Länge zu erhöhen, wird mit geringfügiger Modellierung das Wasser aus dem EZG gewässerparallel in die Aue geleitet. Die Modellierung führt außerdem dazu, dass das Wasser nicht einfach das Ufer herabläuft sondern die letzten Meter ins Gewässer sickert, also verlangsamt einfließt und dabei den Bodenfilter passiert.
Die nötige Breite liegt i.d.R. über der gesetzlichen Mindestbreite für GWR (auf Privatflächen); allerdings können z.B. über Kulap auch breitere GWR gefördert werden. Eine Modellierung steht weder dem noch den verpflichtenden Randstreifen entgegen; vor dem Eingriff in den Boden sind aber entsprechende (Umbruch-)genehmigungen einzuholen.
Auch wenn die Absicht genau ist, dass das Wasser verzögert im Gewässer landet - bleibt es zu lange in der Aue stehen, können diese oder sogar auch angrenzende Flächen vernässen/versauern; daher ist die Abschätzung des Zuflusses aus dem EZG von Bedeutung. Abgesehen von GWR-Einschränkungen können die flachen Auenmulden ansonsten grundsätzlich bewirtschaftet werden.