Die Wirkung solcher temporären Einstauflächen besteht i.d.R. ausschließlich darin, Wassermengen zurückzuhalten und somit den Abflussscheitel zu dämpfen. Durch den nötigen Grundablass und die gewollt immer noch recht zügige Ableitung ist kein nennenswerter Rückhalt von Nähr- oder Schwebstoffen zu erwarten.
Geeignet sind nicht zu steile Hänge mit einer gewissen Quersenke (Tiefenlinie) – das Rückhaltevolumen ergibt sich aus dem einstaubaren Bereich (bei vertretbarem Damm-Aufwand) und ist mit der erwarteten Lieferung aus dem Einzugsgebiet abzugleichen. Werden z.B. vorhandene Wege höhergelegt, wird nur sehr wenig Fläche (für die zusätzliche Dammgrundfläche sowie das Ablassbauwerk) benötigt. Entlang eines Hanges können auch mehrere solcher Rückhalte in Reihe geschaltet werden. Das ist dann bei der Berechnung der Drossel zu berücksichtigen – die grundsätzlich dafür sorgen soll, dass der Einstaubereich nach dem Niederschlag zügig wieder entwässert. Auch steuerbare Drosseln wurden teilweise eingesetzt.
In boden:ständig-Projekten wurden schon einige solcher Einstaubereiche realisiert. Zumeist haben Bewirtschafter und Kommune in bilateralen Verträgen Entschädigungsregelungen getroffen für den Fall, dass es aufgrund eines Einstaus zu Ertragsausfällen kommt.