Teilnahme am Wettbewerb
Bewerben können sich landwirtschaftliche Betriebe sowie Weinbau- und Gartenbaubetriebe in Bayern, die zu Erwerbszwecken produzieren. Vorschläge können mit dem Einverständnis der Betriebsleiter auch von Dritten eingereicht werden.
Prämiert werden sollen neue, wirksame Aktivitäten von Landwirten, Winzern und Gärtnern zum Klimaschutz, die sich durch Pilotcharakter und Kreativität auszeichnen und auf andere Betriebe übertragbar sind, z. B.
- Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Landwirtschaft sowie im Weinbau- und Gartenbau,
- Maßnahmen zur CO2-Einsparung bis hin zur CO2-neutralen Landwirtschaft,
- Maßnahmen und Projekte zum Humusmanagement
- innovativer Einsatz regenerativer Energien in der Landwirtschaft sowie im Weinbau- und Gartenbau,
- besonders ressourcenschonende Anbauverfahren im Ackerbau (Bodenbearbeitung, Fruchtfolge, Agroforst, besonders standort- und witterungsdifferenzierter Einsatz von Betriebsmitteln wie Düngung und Pflanzenschutz u. a.),
- digitale Technologien und Smart Farming als Strategien für mehr Klimaschutz (z. B. Verwertung und Anwendung von Agrarwetterdaten und Bodenqualitätsdaten im Zusammenhang mit Wachstumsperioden, Erträgen und Qualität, Energieeinsparung über automatische Lenksysteme, section-control, Einsatz von Robotern, etc.),
- innovative, wassersparende Beregnungsverfahren einschließlich Wasserspeicherung und automatische Bewässerungssteuerung,
- klimaschonender Unterglasanbau,
- klimaschonende und ressourceneffiziente Nutztierhaltung (z. B. Weidemanagement, (smarte energiesparende Wärme- und Kühlungskonzepte, hohe Leistungen aus Grundfutter, individuelle Fütterung),
- klimaschonende Erzeugung von Produkten oder Lebensmitteln, - neue önologische Verfahren bei der Weinherstellung, usw.
Bewerbungsunterlagen
Folgende Daten bzw. Unterlagen sind für eine Bewerbung einzureichen:
- Name, Adresse, BALIS-Nummer
- Betriebsspiegel
- Beschreibung der Maßnahme sowie Erläuterung zum Klimaschutz-Beitrag, Fotos (s. Vorlage)
Bewertung
Die Fachjury setzt sich zusammen aus Vertretern der angewandten Forschung, der einschlägigen berufsständischen Vertretung sowie des Landwirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums. Sie bewertet die Bewerbungen insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit auf den Klimaschutz und inwieweit das Projekt auf andere Betriebe übertragbar ist. Der Wettbewerb findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt.
Bewerbungsschluss ist der 29. Februar 2020
Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt voraussichtlich im Juli 2020 durch das Staatsministerium.
Quelle/Weitere Informationen: http://www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/klima/165651/index.php