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Ausbringung von Grüngutkompost

Projekt: Hahnenkammsee
Kompostausbringung mit dem Stalldungstreuer
Kompostausbringung mit dem Stalldungstreuer
© Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung

Ein Ziel der Initiative am Hahnenkammsee ist der Aufbau einer nachhaltigen, regionalen und dauerhaften Grüngutkompostwirtschaft am Hahnenkamm. Dabei soll die Wohlfahrtswirkung des im Kompost enthaltenen Humus zum Einsatz kommen. Humus erhöht die Gefügestabilität im Boden und erhöht die Wasserhaltekapazität. Beide Faktoren tragen zur Reduzierung der Erosion bei. Humus erhält außerdem die Bodenfruchtbarkeit und Ertragsfähigkeit.

Seit der Novellierung der Bioabfallverordnung im Jahr 2012 zählt Grüngut als Bioabfall und unterliegt somit den Auflagen und Pflichten der genannten Verordnung und darf nicht mehr ohne Genehmigung ausgebracht werden. Die Gemeinde Heidenheim ist die erste Kommune in Mittelfranken, die einen Antrag auf die Genehmigung gestellt hat. In Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband und den zuständigen Behörden konnte diese erwirkt werden und alle Auflagen werden erfüllt. Ein wichtiger Faktor dafür ist unter anderem das die Gemeinde Heidenheim die Grüngutannahme von einem Mitarbeiter der Gemeinde überwachen lässt, sodass sich nur geringe Mengen an Fremdstoffen ansammeln. Die Annahmestelle ist zudem umzäunt und abgeschlossen.

Jetzt konnte der Großteil des Grüngutkomposts auf Ackerflächen mit Hanglagen ausgebracht werden. Der Rest wird nach der Maisernte auf die Flächen verteilt. Die Ausgabe erfolgte lediglich an lokale Landwirte. Die Ausbringung selbst übernahm ebenfalls ein örtlicher Landwirt mithilfe der Geräte des Maschinenrings Weißenburg-Gunzenhausen. Für den Kompost wurde eine Gebühr pro m³ verrechnet.

Im Vorab musste das Material auf einige Parameter untersucht werden, u. a. auf Fremdstoffe, Steine, Dioxine, Furane, Keimfähigkeit und den Nährstoffgehalt, welchen die Landwirte natürlich in ihre Nährstoffbilanz miteinbeziehen müssen. Auch der Annahmeplatz wird nach den Vorschriften des Wasserschutzes geprüft und muss z. B. entsprechende Sickerwasserbehälter besitzen.

Kontakt
schmidt@lpv-mfr.de
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