Aktionsprogramm Schwammregionen gestartet

Gemeindeverbünde können sich jetzt bewerben.

Staatsministerin Kaniber und Bernhard Schneider halten symbolisch eine Schwammdorf-Grafik in den Händen: Das Blockbild einer modellhaften Landschaft mit Rigolen, Zisternen, naturnahmen Gewässer und Rückhaltemulde.

Staatsministerin Michaela Kaniber mit Bernhard Schneider (Amt für Ländliche Entwicklung, ALE, Unterfranken) bei der Fachtagung
© Pia Regnet/StMELF

Den Landschaftswasserhaushalt zu stärken ist eine Gemeinschaftsaufgabe und macht nicht an Verwaltungsgrenzen halt.
Das Bayerische Landwirtschaftsministerium wird daher mit dem Aktionsprogramm "Schwammregionen" bis zu zehn Regionen dabei unterstützen, eine klimaresiliente Entwicklung des regionalen Wasserhaushalts nach boden:ständigen Ansätzen anzugehen.
Seit dem 01.Juni und bis zum 15. September können sich interessierte Gemeindeverbünde bewerben.

Zur Bewerbung aufgerufen sind Gemeindeverbünde wie ILEn und andere, aktionsbezogene Zusammenschlüsse von Gemeinden, die bereits erste Vorstellungen zur klimaresilienten Entwicklung des regionalen Wasserhaushalts haben. Die Zusammenarbeit mit Landwirten, Verbänden und weiteren Akteuren wird erwartet.

Förderung:
Für einen Zeitraum von fünf Jahren werden die von der Verwaltung für Ländliche Entwicklung/StMELF ausgewählten Regionen unterstützt mit
  • 90% der Personalkosten für eine entsprechende Umsetzungsbegleitung
  • bis zu 90% der zugehörigen Sachkosten (bis 5000,- € förderfähige Ausgaben/Jahr)
sowie fachlicher Unterstützung durch die Ämter für Ländliche Entwicklung nach Möglichkeit/Bedarf.

Die Umsetzungsbegleitung übernimmt folgende Aufgaben:
  • findet und unterstützt engagierte Akteure vor Ort
  • entwickelt zusammen mit Gemeinden und Akteuren maßgeschneiderte Lösungen
  • pflegt ein regionales Netzwerk aus relevanten Akteuren aus Wirtschaft, Gesellschaft. Politik und Verwaltung
  • setzt die staatlichen Förderprogramme zielgerichtet ein
  • kommuniziert Erfolge und fördert den Mitmach-Prozess

Handlungsfelder:
  • wasserrückhaltende und wasserabflussbremsende Formen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung (z.B. Zwischenfruchtanbau, pfluglose Bodenbearbeitung, Humuswirtschaft, höhenlinienparallele Bewirtschaftung, Direktsaat)
  • besondere Flurgestaltung (z.B. begrünte Abflussmulden, Rückhaltebecken, Feuchtflächen, Sickerbereiche, Höherlegung von Flurwegen, abgesenkte Pufferstreifen)
  • Möglichkeiten der wassersensiblen Gestaltung im Siedlungsbereich (z.B. Dach-, und Garagenbegrünung, Rigolen und Zisternen, Entsiegelung & Nutzung wasserdurchlässiger Bodenbeläge)

>> Weitere Informationen:

Offizieller Aufruf auf der Seite des Landwirtschaftsministeriums mit Hinweisen und Link zu den Bewerbungsunterlagen (zum Ausfüllen herunterladen).
Pressemitteilung des StMELF vom 16.05.2024

01.06.2024